HODRY Metallwarenfabrik

R. Hoppe GmbH & CO KG

Funktionsmechanismen für die Möbel- und Polstermöbelindustrie

 

Königstetter Straße 159 - 161

3430 Tulln an der Donau

Österreich

 

Tel. 02272/64275, 64276

Fax 02272/65275

E-Mail: info[at]hodry[dot]com

 

Bank Austria Creditanstalt AG

IBAN: AT93 1100 0005 2156 6000

BIC: BKAUATWW

 

UID-Nr: ATU 12094302

 

Firmenbuch: FN 6770g

GF: Adrian Moldovan

Gerichtstand: Wien

 

Haftungsausschluss:

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Datenschutz

Die Nutzung unserer Internetseite ist in der Regel ohne eine Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies – soweit es möglich ist– immer auf freiwilliger Basis. Wir geben Ihre Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiter. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (wie beispielsweise bei der Kommunikation über E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Denn ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeiner Geltungsbereich:

 

 Abschlüsse und Vereinbarungen, insbesondere soweit sie nachfolgende Bedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Verkaufsbedingungen des Lieferanten bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung; Stillschweigen gilt nicht als Genehmigung. Unsere Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend; Abänderungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Preiskürzungen. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

 Bestellungen, Auftragserteilung, Rahmenaufträge und Abrufbestellungen: Der Auftrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und nur zu deren Bedingungen zustande. Die nachstehenden Verkaufs  und Lieferbedingungen gelten für alle Aufträge, insbesondere auch für Nachlieferungen, selbst wenn diese nicht besonders erwähnt sind. Für den Umfang der Lieferung, ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Weichen Bestellung und Auftragsbestätigung voneinander ab, so gilt allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung, wenn der Käufer nicht rechtzeitig schriftlich widerspricht. Die Abschlusslaufzeit von Rahmenaufträgen und Abrufbestellungen wird einvernehmlich mit dem Käufer festgesetzt und kann nur mit unserer Einwilligung abgeändert werden. Abrufe sind 4 Wochen vorher bekanntzugeben. Wird nicht rechtzeitig abgerufen, so sind wir berechtigt, nach abgelaufener Nachfristsetzung selbständig zu spezifizieren oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten, bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer haftet dafür, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Wir sind dem Käufer gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch unsere Lieferung, die aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen erfolgt, in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Sollte dies der Fall sein, so hat uns der Käufer bei Regressansprüchen schadlos zu halten.

 

B. Preise

 

 Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Fracht und Verpackung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

 Liegt die vorgesehene Lieferzeit mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss so erfolgt die Preisstellung zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dasselbe gilt, wenn sich Lieferung oder Fertigstellung aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund über den vorgesehenen Lieferzeitpunkt hinaus verzögern.

 

C. Mindestbestellwert

 

 Bei Bestellungen deren Gesamtwert pro Lieferung unter EUR 500,- liegen werden Auftragsbearbeitungsgebühren in der Höhe von EUR 20,- hinzugerechnet. Bei Bestellungen deren Gesamtwert pro Lieferung EUR 500,- übersteigt werden keine Auftragsbearbeitungsgebühren verrechnet.

 

D. Zahlungsbedingungen

 

 Die Zahlungen für unsere Artikel sind bei Warenübernahme zu bezahlen, ohne jeden Abzug, frei unsere Zahlstelle zu leisten, falls nicht andere Bedingungen vereinbart sind.

 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so sind wir berechtigt, Zinsen in der Höhe des Basiszins der OeNB plus 5 Prozentpunkte zu verlangen, ohne daß es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Mit bestrittenen Gegenforderungen darf der Käufer nicht aufrechnen.

 Erfolgt Zahlung mit Wechsel oder Scheck, bzw. anderen Anweisungspapieren, so werden sämtliche Kosten, wie Diskontierungen und Einziehungen zu Lasten des Käufers verrechnet. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten angenommen. Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des vollen Betragseinganges. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind in bar zu erlegen, sie können aber auch durch die Bank direkt verrechnet werden.

 Wir behalten uns vor, gegen Nachnahme zu liefern, bzw. für vorliegende Bestellung Vorauszahlung zu verlangen, ebenso die Auslieferung nur gegen Vorfaktura und deren erfolgte Zahlung durchzuführen.

 Es gilt als Vereinbart, dass die bei uns abgeholte bzw. von uns gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. eventuell anfallenden Eintreibungskosten, Verzugszinsen etc.) unser Eigentum bleibt. Der Eigentumsvorbehalt gilt unberücksichtigt einer eventuellen Weiterveräußerung an Dritte, Einbau in beweglichen oder unbeweglichen Sachen etc.

 

E. Mahnkosten

 

 Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit alle anfallenden vor- und außergerichtlichen Eintreibungskosten (Mahn- und Inkassokosten inkl. Verzugszinsen) an uns zu zahlen.

 

F. Lieferung, Ausführung und Gefahrübergang

 

 Unsere Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich unverbindlich es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt frühestens, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten geklärt sind und alle Voraussetzungen vorliegen, die der Käufer zu erfüllen hat. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, während dessen sich der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem Abschluss oder aus anderen Abschlüssen in Verzug befindet. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, gleichgültig ob sie in unserem Werk oder beim Unterlieferanten eintreten, wie z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Ausschusswerden, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Materialien, Änderungen in der Ausführung auf Anordnung des Käufers oder einer Behörde. Wir sind berechtigt, alle in Betracht kommenden Risiken auf Kosten des Käufers zu versichern.

 Verzugsstrafen und sonstige Schadenersatzansprüche sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen.

 Teillieferungen sind zulässig.

 Lieferungen gelten stets ab Werk, auch wenn die vereinbarten Preise frei Bestimmungsort gelten. Jeder Versand erfolgt auf die Gefahr des Käufers auch bei franko , fob- und c+f Lieferung. Versandfertige Waren müssen sofort abgerufen werden, Lagerung und eventuelle Beschädigung dabei gehen zu Lasten des Käufers. Versandbereite Ware wird fakturiert und gemäß unserer Zahlungsbedingungen behandelt.

 

G. Gewährleistung

 

 Bei Fertigung nach Zeichnungen des Käufers haften wir nur für die zeichnungsgemäße Ausführung, für Materialmängel nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel des Materials hätten erkennen können. Von uns im Auftrag des Käufers angefertigte Zeichnungen gelten als Zeichnungen des Käufers, wenn wir sie vor Fertigungsbeginn dem Käufer zur Prüfung vorgelegt haben und die Genehmigung vor oder während der Fertigung erfolgt ist. Hat der Käufer die Zeichnungen nicht genehmigt, haften wir für Funktion und Ausführung. In allen Fällen der Gewährleistung sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Nachbesserung und Ersatzlieferung erfolgen für den Käufer kostenfrei.

 Für Mangel der Lieferung haften wir auf die Dauer von 6 Monaten vom Tag der Lieferung ab. Fehlerhafte Teile sind kostenfrei anzuliefern und werden von uns nach unserer Wahl nachgebessert oder es wird Ersatz für sie geliefert. Nachbesserung und Ersatzlieferung erfolgen für den Käufer unentgeltlich und kostenfrei. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Lieferung unsachgemäß behandelt, überbeansprucht, nicht ausreichend gewartet wird, wenn unsere Montage- und/oder Bedienungsanweisung nicht beachtet wird, wenn an der Lieferung Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen werden oder wenn es sich um natürliche Abnutzung handelt. Der Käufer hat uns die zur Vornahme von Änderungen oder zur Lieferung von Ersatzteilen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewahren. Wird dies verweigert, so sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Mangel sind uns unverzüglich nach ihrem Auftreten schriftlich mitzuteilen.

 

H. Eigentumsvorbehalt

 

 Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen oder künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er alle Verbindlichkeiten gegenüber uns getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenwert für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung unserer Saldoforderung. Werden unsere Artikel mit anderen beweglichen Sachen verbunden, so werden wir im Verhältnis des Werts, den unser Artikel zur Zeit der Verbindung hat, zu dem Wert der anderen Sache Miteigentümer. Der Käufer ist berechtigt, unsere Lieferung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Zwangsvollstreckung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und bei Gefahr im Verzug selbst die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Veräußert der Käufer unsere Artikeln, gleich in welchem Zustand, so tritt er bereits hierdurch seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagenauszuhändigen.

 

I. Sonstiges

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des gesamten Vertrags unwirksam sein oder werden, so ist die betreffende Bestimmung so auszulegen, dass im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ihr wirtschaftlicher Zweck soweit möglich erreicht wird. Jedenfalls wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie des Vertrags hierdurch nicht berührt. Mit uns abgeschlossene Verträge unterliegen, auch wenn der Käufer keinen Geschäftssitz in Österreich unterhält, dem materiellen österreichischen Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des UNICITRAL Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für alle Geschäfte mit uns ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung Wien